Fake-Bewertung bei Google melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Verfasst von Redaktion ReputationExpert · Zuletzt aktualisiert:
Kurz beantwortet
Sie melden eine mutmaßlich gefälschte Bewertung direkt in Ihrem Google-Unternehmensprofil („Melden“) oder über Googles Tool zur Verwaltung von Rezensionen und wählen einen passenden Grund. Google prüft laut eigener Hilfeseite in der Regel mehrere Tage. Wird die Meldung abgelehnt, ist pro Rezension einmalig ein Einspruch möglich.
Diese Anleitung beschreibt die offiziellen Wege, die Google Unternehmen zum Melden von Rezensionen anbietet. Sie können alle Schritte selbst gehen. Damit eine Meldung Aussicht hat, sollten Sie vorher klären, warum die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt – etwa weil sich kein realer Kontakt nachvollziehen lässt. Den fachlichen Hintergrund liefert unser Überblick zur Fake-Google-Bewertung.
Vor der Meldung: drei Dinge klären
Vorbereitung
- Screenshot der Bewertung mit Profilname, Sternen, Text und angezeigtem Datum sichern.
- Abgleich mit Kundenkartei, Kalender, Rechnungen, Buchungen und E-Mails durchführen und intern festhalten – siehe Fake-Bewertung nachweisen.
- Den passenden Meldegrund bestimmen (siehe Tabelle unten), statt pauschal „Spam“ zu wählen.
Welcher Meldegrund passt?
Googles Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte in Maps verlangen, dass Beiträge eine echte Erfahrung mit dem Ort oder Unternehmen wiedergeben. Laut Richtlinie sind „Gefälschte Interaktionen […] nicht zulässig und werden entfernt.“ Für Unternehmen, die einen Bewertenden nicht zuordnen können, sind vor allem diese Kategorien relevant:
| Situation | Passende Kategorie laut Google-Richtlinie | Hinweis |
|---|---|---|
| Kein nachvollziehbarer Kundenkontakt, Vorgang unbekannt | Gefälschte Interaktionen (keine echte Erfahrung) | Siehe kein Kundenkontakt. |
| Bewertung vermutlich aus dem Umfeld eines Konkurrenten | Gefälschte Interaktionen / Interessenkonflikt | Google nennt Inhalte über Mitbewerber, die deren Ruf schaden sollen, ausdrücklich. Siehe Mitbewerber. |
| Bewertung durch aktuelle oder frühere Beschäftigte | Manipulation von Bewertungen / Interessenkonflikt | Laut Google kann ein Interessenkonflikt „durch eine aktuelle oder frühere Beschäftigung“ entstehen. Siehe Ex-Mitarbeiter. |
| Viele negative Bewertungen in kurzer Zeit ohne Kundenbezug | Manipulation von Bewertungen (koordinierte Kampagnen) | Zeitpunkte und Profile dokumentieren. |
| Inhalt betrifft nicht Ihr Unternehmen (z. B. Politik, private Konflikte) | Nicht themenbezogene Inhalte | Gilt auch, wenn der Text gar keine Erfahrung beschreibt. |
| Drohungen, Bloßstellung, Veröffentlichung privater Daten | Belästigung / personenbezogene Daten | Bei möglichen Straftaten zusätzlich rechtliche Schritte prüfen. |
Schritt für Schritt: Bewertung im Unternehmensprofil melden
Google beschreibt zwei Wege: direkt im Unternehmensprofil oder über das Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Beide führen zur selben Prüfung.
- Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet.
- Öffnen Sie Ihr Profil in der Google Suche oder in Google Maps und wählen Sie Rezensionen lesen.
- Wählen Sie bei der betreffenden Rezension Melden (über das Menü an der Rezension).
- Wählen Sie den Grund, der am besten zum Verstoß passt – zum Beispiel, dass die Rezension keine echte Erfahrung wiedergibt oder auf einem Interessenkonflikt beruht.
- Senden Sie die Meldung ab und notieren Sie Datum und gewählten Grund in Ihrem Abgleichsprotokoll.
Alternative: Tool zur Verwaltung von Rezensionen
Über Googles Tool zur Verwaltung von Unternehmensbewertungen wählen Sie Ihr Unternehmen, dann Neue Rezension zum Entfernen melden und schließlich die betreffende Rezension. Der Vorteil: Im Tool sehen Sie später auch den Status Ihrer Meldungen.
Status prüfen
Laut Googles Hilfeseite dauert die Prüfung „in der Regel mehrere Tage“. Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen sehen Sie den Bearbeitungsstand. Google nennt drei mögliche Status:
| Status im Tool | Bedeutung | Ihr nächster Schritt |
|---|---|---|
| Entscheidung steht aus | Die Meldung wird noch geprüft. | Abwarten, Bewertung weiter beobachten. |
| Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß | Google sieht keinen Verstoß; die Rezension bleibt online. | Einspruch prüfen (einmalig möglich). |
| Eskaliert – prüfen Sie Ihre E-Mails | Der Fall wurde zur weiteren Prüfung weitergegeben. | E-Mail-Postfach des Profil-Kontos im Blick behalten. |
Abgelehnt? So funktioniert der Einspruch
Lautet das Ergebnis „kein Richtlinienverstoß“, können Sie laut Google pro gemeldeter Rezension einmalig Einspruch einlegen. Im Tool lassen sich dafür bis zu zehn Rezensionen gleichzeitig auswählen. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Eine Frist für den Einspruch nennt Google auf der Hilfeseite nicht.
Damit der Einspruch mehr Gewicht hat
- Den Grund präzisieren: Was genau widerspricht einer echten Erfahrung?
- Das Ergebnis Ihres Abgleichs sachlich zusammenfassen – ohne Kundendaten Dritter.
- Konkrete, überprüfbare Widersprüche nennen: geschlossener Betrieb am genannten Tag, Leistung nicht im Angebot.
- Keine Vermutungen über die Identität des Bewertenden äußern.
Weitere Wege, wenn Google ablehnt
| Meldeweg | Wann geeignet | Was geprüft wird | Quelle |
|---|---|---|---|
| Meldung im Profil / Rezensions-Tool | Erster Schritt bei jedem Richtlinienverstoß | Verstoß gegen Googles Richtlinien | Google-Hilfe |
| Einspruch im Rezensions-Tool | Nach Ablehnung „kein Richtlinienverstoß“ | Erneute Prüfung, einmalig je Rezension | Google-Hilfe |
| Meldung aus rechtlichen Gründen | Wenn die Bewertung nach Ihrer Einschätzung rechtswidrig ist, z. B. unwahre Tatsachenbehauptungen | Rechtliche Prüfung durch Google | Google Legal |
| Beschwerde nach Art. 20 DSA | Gegen Entscheidungen über eine Meldung | Internes Beschwerdemanagement der Plattform | EUR-Lex |
| Anwaltliche Schritte | Wenn eine Rechtsverletzung im Raum steht und außergerichtliche Wege nicht helfen | Gerichtliche bzw. anwaltliche Prüfung | Rechtslage |
Meldung aus rechtlichen Gründen
Google bietet ein eigenes Formular für Inhalte, die aus rechtlichen Gründen entfernt werden sollen. Dort gibt es unter Google Maps eine Option für lokale Einträge einschließlich Unternehmensprofilen und Rezensionen. Google empfiehlt auf der zugehörigen Infoseite, den Inhalt zuvor im Produkt selbst zu melden.
Beschwerde nach dem Digital Services Act
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet Plattformen zu einem Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16) und zu einem internen Beschwerdemanagement (Art. 20). Nach Art. 20 steht die Beschwerde ausdrücklich auch Personen offen, die eine Meldung eingereicht haben – „während eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten nach einer Entscheidung“. Außerdem sieht Art. 21 eine außergerichtliche Streitbeilegung vor.
Dokumentation während des gesamten Verfahrens
- Screenshot der Bewertung vor der Meldung (mit Datum).
- Datum, Meldeweg und gewählter Grund jeder Meldung.
- Status-Änderungen und E-Mails von Google.
- Ihr internes Abgleichsprotokoll.
- Bei Entfernung: Screenshot des Profils ohne die Bewertung.
Diese Unterlagen helfen auch, falls die Bewertung später erneut erscheint oder ein rechtlicher Schritt nötig wird.
Was Sie besser nicht tun
Häufige Fehler und ihr Risiko
- Echte, sachliche Kritik als Fake meldenWiderspricht Googles Hinweis; schwächt spätere berechtigte MeldungenPrüfrelevanz: hoch
- Massenhaft melden oder Freunde melden lassenKann selbst als Manipulation wirkenPrüfrelevanz: hoch
- Öffentlich antworten: „Sie waren nie hier, Sie sind von der Konkurrenz!“Unbelegte Beschuldigung, wirkt auf Leser unsouveränPrüfrelevanz: mittel
- In der Antwort Kundendaten oder Termindetails nennenDatenschutzrechtlich problematischPrüfrelevanz: hoch
- Positive Gegenbewertungen kaufenVerstößt gegen Googles Richtlinien; die Beauftragung gefälschter Bewertungen nennt auch Nr. 23c des UWG-AnhangsPrüfrelevanz: hoch
Eine kurze, sachliche öffentliche Antwort kann sinnvoll sein – etwa, dass Sie den geschilderten Vorgang nicht zuordnen können und um Kontaktaufnahme bitten. Mehr zu den Konstellationen finden Sie bei unbekanntem Namen und Pseudonymen.
Wenn Sie Unterstützung möchten
Sie können alle Schritte selbst gehen. Wer den Fall lieber abgibt: ReputationExpert bearbeitet Bewertungen ohne nachvollziehbaren Geschäftskontakt für 89 € pro Bewertung, fällig nur bei Entfernung. Google entscheidet; je nach Fall werden zugelassene Rechtsanwälte eingebunden. Fall einreichen.
Häufige Fragen
Google gibt auf seiner Hilfeseite an, dass die Prüfung in der Regel mehrere Tage dauert. Den aktuellen Stand sehen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen.
Dazu macht Google auf der Hilfeseite zum Melden keine Angabe. Gehen Sie davon aus, dass die Meldung sachlich geprüft wird, und formulieren Sie sie so, dass Sie dazu stehen können.
Laut Google einmalig pro gemeldeter Rezension. Im Tool lassen sich bis zu zehn Rezensionen gleichzeitig für einen Einspruch auswählen.
Auf Googles Hilfeseite zum Melden von Rezensionen ist keine Frist genannt. Für Beschwerden nach Art. 20 des Digital Services Act gilt ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach der Entscheidung.
Ja, Googles Richtlinien gelten für alle Beiträge. Ohne Text fehlt allerdings ein Inhalt, den Sie widerlegen können – umso wichtiger ist der Abgleich, ob überhaupt ein Kundenkontakt bestand.
Google schreibt, dass Rezensionen, die aufgrund von Richtlinienverstößen entfernt wurden, nicht wiederhergestellt werden. Möglich ist aber, dass jemand eine neue Rezension verfasst.
Eine kurze, sachliche Antwort kann für andere Leser hilfreich sein. Vermeiden Sie Beschuldigungen und nennen Sie keine Details über echte Kunden.
Quellen
- Google: Unangemessene Rezensionen im Unternehmensprofil melden
- Google: Tool zur Verwaltung von Unternehmensbewertungen
- Google: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Maps-Richtlinien)
- Google: Rating Manipulation
- Google: Fehlende oder verzögert angezeigte Rezensionen
- Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Google: Formular „Inhalte bei Google melden“
- Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) – EUR-Lex
- UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3), Nr. 23c
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google. Wie wir Inhalte erstellen und prüfen, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.